von Freie Landschaft Schweiz
Die Weltgesundheitsorganisation WHO gibt eine konkrete Empfehlung ab. Windkraftanlagen sollen tagsüber nicht mehr Lärm als 45 dB verursachen. Die WHO empfiehlt der Politik, geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch Windkraftanlagen in der Bevölkerung zu ergreifen, „weil Lärm von Windenergieanlagen oberhalb dieses Wertes mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.“
Die WHO hat ihre Leitlinien für Umgebungslärm für die europäische Region publiziert. Der Lärm von Windkraftanlagen wird von der WHO neuerdings gleich behandelt wie Strassen-, Eisenbahn-, Flug- und Freizeitlärm.
Die WHO stellt die klare Forderung: Die Lärmimmissionen durch Windkraftanlagen sind tagsüber auf unter 45 dB zu begrenzen. Lärm oberhalb dieses Wertes sei gesundheitsschädlich. In der Schweiz sind die meisten Windkraftanlagen in der Landwirtschaftszone geplant, in welchen für Anwohner der Grenzwert gemäss der Schweizerischen Lärmschutzverordnung LSV bei 60 dB tags-über liegt. Folglich dürfen die Windkraftanlagen in der Schweiz doppelt so laut (10 dB) sein wie die WHO empfiehlt. Die LSV stammt aus dem Jahr 1986 und ist veraltet.
Da es sich bei Windkraftanlagen um Industrieanlagen handelt, die in ruhige Nichtindustriezonen hinein wirken, sind die aktuellen Regelungen der LSV bei Windkraftanlagen ungenügend und können eine übermässige Lärmbelastung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner nicht verhindern.
Die WHO hält fest, dass eine Lücke in der wissenschaftlichen Forschung in diesem Bereich besteht. Besonders würden Untersuchungen fehlen, welche die Auswirkungen von Windturbinen-Lärm auf die Anwohner in der Nacht beurteilen. Folglich dürfte der Grenzwert in der Nacht noch deutlich tiefer als 45 dB liegen. Dies hat bedeutend grössere Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Anwohner zur Folge.
Die Untersuchungen, welche die WHO anführt, gehen immer vom Bevölkerungsdurchschnitt aus (P90 = 90% der Bevölkerung). Die 10% der Bevölkerung, welche besonders sensibel sind und bei gleicher Lärmexponierung übermäßige gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden können, finden bei der WHO-Empfehlung keine Berücksichtigung und sind folglich noch stärker vom Lärm betroffen.
Freie Landschaft Schweiz fordert die Politik auf, die Bevölkerung vor geplanten Windkraftanlagen zu schützen und die LSV umgehend anzupassen. Bis zu einer Anpassung der LSV sind vorsorgliche Massnahmen wie ein Verzicht auf Erleichterungen bei den Planungswerten dringend umzusetzen.
Kontakt:
Elias Meier, Präsident
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elias.meier@freie-landschaft.ch
Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region – Zusammenfassung (2018)