Statuten des Vereins „PRO BURG“

  1. Name, Sitz und Dauer
    1. Unter dem Namen „PRO BURG“ besteht ein Verein gemäss ZGB Art. 60 ff.
    2. Der Sitz des Vereins ist Wölflinswil AG.
    3. Die Dauer des Vereins ist nicht beschränkt.

  2. Zweck
    1. Der Verein „PRO BURG“ verhindert den Bau und den Betrieb einer Windkraftanlage oder eines Windparks auf dem Hügelzug „BURG“. Er zeigt Alternativen zur Windkraft-Nutzung in der Produktion von erneuerbarer Energie auf und klärt die Bevölkerung über die anstehenden Probleme in diesem  Zusammenhang auf. Er fördert alle Bestrebungen zur höchstmöglichen  Effizienzsteigerung in der gesamten Energienutzung. Er verpflichtet sich zu umfassender Objektivität.
    2. Er arbeitet mit anderen Organisationen zusammen.
    3. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
    4. Der Verein „PRO BURG“ verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

  3. Organisation
    1. Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung und der Vorstand sowiedie Revisionsstelle.
    2. Die Generalversammlung ist das oberste Organ und findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Mitglieder werden vom Vorstand zwei Wochen vor der Versammlung eingeladen.
    3. Jedes Mitglied hat eine Stimme an der Generalversammlung.
    4. Die Generalversammlung beschliesst nur über traktandierte Geschäfte. Anträge und Wahlvorschläge können bis 10 Tage vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden. Es gilt der Poststempel oder bei direkter Übergabe der Zeitpunkt der persönlichen Annahme durch ein Mitglied des Vorstandes.
    5. Die Generalversammlung ist zuständig für die Wahl des Vorstandes und des Präsidenten/der Präsidentin sowie der Revisionsstelle.
    6. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er kann Aufgaben (mit Rechten und Pflichten) an Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen übertragen.
  4. Mitgliedschaft
    1. Mitglieder des Vereins sind: Einzelmitglieder und Vereinigungen sowie Körperschaften, welche die Ziele und den Zweck unterstützen.
    2. Der Vorstand beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.
    3. Die Mitgliederadressen werden nicht an Dritte weitergegeben.
    4. Der Austritt kann durch schriftliche Mitteilung jederzeit erfolgen.

  5. Finanzielles
    1. Die Mitgliederhaftung beschränkt sich auf das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
    2. Die finanziellen Mittel können durch Spenden oder Mitgliederbeiträge aufgebracht werden.
    3. Der Verein eröffnet ein Konto für die laufenden Zahlungen und den Eingang der Spenden.
    4. Die Revisionsstelle besteht aus einem oder mehreren Revisoren, die nicht Mitglied des Vorstandes sein dürfen.
    5. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet darüber schriftlich Bericht und Antrag zuhanden der Generalversammlung.

  6. Statutenänderung/Auflösung
    Statutenänderungen oder die Auflösung des Vereins können durch eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten an einer regulären oder ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann durch ¼ aller Mitglieder verlangt oder durch den Vorstand einberufen werden. Die ausserordentliche Generalversammlung wird dann innerhalb von 30 Tagen durch den Vorstand durchgeführt.

  7. Inkrafttreten
    Die Statuten treten mit der Zustimmung der Gründungsversammlung vom 15. Mai 2012 in Kraft.

5063 Wölflinswil, den 21. Mai 2012

Werner Habermacher, Präsident               
Peter Bircher, Aktuar