Totaler Absturz der Windenergie im Kanton Freiburg

Medienmitteilung von Freie Landschaft Schweiz, 2, July 2021

Innerhalb von vier Tagen gab es zwei Abstimmungen über drei Windparks im Kanton Freiburg. Die durch die Projekte Vuisternens, Gibloux und La Sonnaz betroffenen Gemeinden haben mit 99% und 89% deutlich Nein gesagt. Damit erleidet die Windenergie in der Schweiz einen herben Rückschlag. Weitere 5% der in der Energiestrategie 2050 projektierten Windanlagen haben damit innert weniger Tage eine Niederlage erlitten. Die Windenergie spielt bei der nationalen Energie-politik nur noch eine untergeordnete Rolle. Das ist bei der Revision des EnG zu berücksichtigen. 

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Medienmitteilung Windatlas 2019

von Freie Landschaft Schweiz

Jetzt liegt die Wahrheit auf dem Tisch: Die Schweiz ist kein Windland. Das Bundesamt für Energie hat den neuen Windatlas 2019 publiziert. Obwohl gegenüber dem Windatlas 2016 vier Mal mehr Messstationen berücksichtigt wurden, gibt es in der Schweiz plötzlich kaum mehr Wind. Damit ist klar: Das Bundesamt für Energie hat den Windatlas im Vorfeld der Abstimmung über die Energiestrategie getunt und ein massiv zu hohes Windvorkommen in der Schweiz prognostiziert.

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Medienmitteilung Schädliche Windkraftwerke locken Schweizer Investoren

von Freie Landschaft Schweiz

Die SRF-Sendung „Kassensturz“ berichtete am, 11. Dezember, über die kritischen Investitionen der BKW und Credit Suisse in norwegische Windparks. Der Beitrag zeigt eindrücklich: Nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland werden Windturbinen als „grün“ bezeichnet, verursachen meist aber erheblichen Schaden an der Biodiversität. Dabei dienen die finanzierten Windparks im Ausland oft dazu, dass sich Schweizer Stromhändler und Investoren mit Zertifikaten und Beteiligungen an ausländischen Kraftwerken „reinwaschen“ wollen. Ein Nullsummenspiel mit schweren Folgen!

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Medienmitteilung WHO bestätigt: Der Lärm von Windkraftanlagen macht krank

von Freie Landschaft Schweiz

Die Weltgesundheitsorganisation WHO gibt eine konkrete Empfehlung ab. Windkraftanlagen sollen tagsüber nicht mehr Lärm als 45 dB verursachen. Die WHO empfiehlt der Politik, geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch Windkraftanlagen in der Bevölkerung zu ergreifen, „weil Lärm von Windenergieanlagen oberhalb dieses Wertes mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.“

Die WHO hat ihre Leitlinien für Umgebungslärm für die europäische Region publiziert. Der Lärm von Windkraftanlagen wird von der WHO neuerdings gleich behandelt wie Strassen-, Eisenbahn-, Flug- und Freizeitlärm.

Die WHO stellt die klare Forderung: Die Lärmimmissionen durch Windkraftanlagen sind tagsüber auf unter 45 dB zu begrenzen. Lärm oberhalb dieses Wertes sei gesundheitsschädlich. In der Schweiz sind die meisten Windkraftanlagen in der Landwirtschaftszone geplant, in welchen für Anwohner der Grenzwert gemäss der Schweizerischen Lärmschutzverordnung LSV bei 60 dB tags-über liegt. Folglich dürfen die Windkraftanlagen in der Schweiz doppelt so laut (10 dB) sein wie die WHO empfiehlt. Die LSV stammt aus dem Jahr 1986 und ist veraltet.

Da es sich bei Windkraftanlagen um Industrieanlagen handelt, die in ruhige Nichtindustriezonen hinein wirken, sind die aktuellen Regelungen der LSV bei Windkraftanlagen ungenügend und können eine übermässige Lärmbelastung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner nicht verhindern.

Die WHO hält fest, dass eine Lücke in der wissenschaftlichen Forschung in diesem Bereich besteht. Besonders würden Untersuchungen fehlen, welche die Auswirkungen von Windturbinen-Lärm auf die Anwohner in der Nacht beurteilen. Folglich dürfte der Grenzwert in der Nacht noch deutlich tiefer als 45 dB liegen. Dies hat bedeutend grössere Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Anwohner zur Folge.

Die Untersuchungen, welche die WHO anführt, gehen immer vom Bevölkerungsdurchschnitt aus (P90 = 90% der Bevölkerung). Die 10% der Bevölkerung, welche besonders sensibel sind und bei gleicher Lärmexponierung übermäßige gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden können, finden bei der WHO-Empfehlung keine Berücksichtigung und sind folglich noch stärker vom Lärm betroffen.

Freie Landschaft Schweiz fordert die Politik auf, die Bevölkerung vor geplanten Windkraftanlagen zu schützen und die LSV umgehend anzupassen. Bis zu einer Anpassung der LSV sind vorsorgliche Massnahmen wie ein Verzicht auf Erleichterungen bei den Planungswerten dringend umzusetzen.

Kontakt:
Elias Meier, Präsident
032 652 61 61
elias.meier@freie-landschaft.ch

Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region – Zusammenfassung (2018)