Volksinitiativen zum Schutz der Natur und der Gemeinden betreffen den Windpark Burg

Medienmitteilung Verein Pro Burg & Freie Landschaft 

Der Schutz der Natur und der Volksrechte in der Schweiz sind durch mehr als 300 Windparkprojekte mit mehr als 1000 Windrädern bedroht. Am 30. Januar 2024 sind zwei Volksinitiativen zum Schutz der Natur und der Gemeinden lanciert worden.

Unterstützt von Gemeindepräsidenten, Grossräten und Kantonsrätinnen, Gemeinderäten, einem Nationalrat sowie Professoren, Naturschützern, Biologen, Rechtsanwältinnen und Denkmalpflegern lanciert der Verband Freie Landschaft Schweiz zwei Initiativen. Der Verein Pro Burg ist Mitglied von Freie Landschaft Schweiz und unterstützt die Vorhaben mit seinem Engagement.

Für den Schutz der Natur

Waldschutz-Initiative
« Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen »

Viele Windräder sollen mitten im Wald oder direkt am Waldrand errichtet werden – darunter auch der Windpark Burg auf dem Boden der Gemeinde Kienberg und Oberhof. Für jede im Wald installierte Windkraftanlage würde jedoch eine Fläche von einem Fussballfeld gerodet, oder ausserhalb des Waldes unwiederbringlich durch die schweren Baumaschinen verdichtet.

Der Wald ist nicht nur für die Biodiversität, sondern auch für den Menschen lebenswichtig. Es ist ein gesamtes Ökosystembetroffen, welches durch den Bau von Windkraftanlagen in Wäldern bedroht wird. Windkraftanlagen töten Vögel und Fledermäuse und führen zu einem Verlust an Lebensraum für die Tierwelt.

Die lancierte Initiative verbietet keine Errichtung von Windkraftanlagen in der Schweiz, sondern verlangt, dass diese deutlich ausserhalb von Wäldern und Waldweiden geplant und gebaut werden. Die Natur braucht Schutz und darf nicht im Namen des Klimas vernichtet werden. Die Visualisierungen des Windparks Burg zeigen den massiven Eingriff in den Wald und die rundumliegenden Waldweiden. Der Windpark Burg wäre mit der Waldschutz-Initiative unvereinbar.

Hier zur Website der Initiative: https://protection-forets-oui.ch

Für den Schutz der Lebensqualität

Gemeindeschutz-Initiative
« Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windpark-Projekten »

Viele Regionen im Jurabogen, im Mittelland, in den Voralpen und den Alpen sind von geplanten Windkraftanlagen betroffen. Windturbinen haben Auswirkungen auf die Landschaft der betroffenen Regionen und den Alltag der Menschen, die in der Umgebung leben. Deshalb muss den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, über diese Projekte abzustimmen.

Derzeit wird versucht, das Recht, sich lokal gegen den Bau von Windkraftanlagen zu wehren, so weit wie möglich zu beschränken. Dank der Verfassungsgarantie dieser Initiative müssen auf Bundes- und Kantonsebene künftig kommunale Abstimmungen über Windkraftprojekte vorgesehen werden.

Die lancierte Initiative verbietet keine Errichtung von Windkraftanlagen in der Schweiz, sondern verlangt, dass diese einer verbindlichen Volksabstimmung unterzogen werden, und zwar in den betroffenen und stark beeinträchtigten Gemeinden. Eine solche Urnenabstimmung wäre in allen vom Windpark Burg betroffenen Gemeinden notwendig. Die Kienberger Bevölkerung hat den Windpark an einer Gemeindeversammlung bereits angenommen, in den anderen betroffenen Gemeinden wurde jedoch noch nie abgestimmt.

Hier zur Website der Initiative: https://protection-communes-oui.ch

Totaler Absturz der Windenergie im Kanton Freiburg

Medienmitteilung von Freie Landschaft Schweiz, 2, July 2021

Innerhalb von vier Tagen gab es zwei Abstimmungen über drei Windparks im Kanton Freiburg. Die durch die Projekte Vuisternens, Gibloux und La Sonnaz betroffenen Gemeinden haben mit 99% und 89% deutlich Nein gesagt. Damit erleidet die Windenergie in der Schweiz einen herben Rückschlag. Weitere 5% der in der Energiestrategie 2050 projektierten Windanlagen haben damit innert weniger Tage eine Niederlage erlitten. Die Windenergie spielt bei der nationalen Energie-politik nur noch eine untergeordnete Rolle. Das ist bei der Revision des EnG zu berücksichtigen. 

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Medienmitteilung Windatlas 2019

von Freie Landschaft Schweiz

Jetzt liegt die Wahrheit auf dem Tisch: Die Schweiz ist kein Windland. Das Bundesamt für Energie hat den neuen Windatlas 2019 publiziert. Obwohl gegenüber dem Windatlas 2016 vier Mal mehr Messstationen berücksichtigt wurden, gibt es in der Schweiz plötzlich kaum mehr Wind. Damit ist klar: Das Bundesamt für Energie hat den Windatlas im Vorfeld der Abstimmung über die Energiestrategie getunt und ein massiv zu hohes Windvorkommen in der Schweiz prognostiziert.

Lesen sie die ganze Medienmitteilung im folgenden PDF. 

Medienmitteilung Schädliche Windkraftwerke locken Schweizer Investoren

von Freie Landschaft Schweiz

Die SRF-Sendung „Kassensturz“ berichtete am, 11. Dezember, über die kritischen Investitionen der BKW und Credit Suisse in norwegische Windparks. Der Beitrag zeigt eindrücklich: Nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland werden Windturbinen als „grün“ bezeichnet, verursachen meist aber erheblichen Schaden an der Biodiversität. Dabei dienen die finanzierten Windparks im Ausland oft dazu, dass sich Schweizer Stromhändler und Investoren mit Zertifikaten und Beteiligungen an ausländischen Kraftwerken „reinwaschen“ wollen. Ein Nullsummenspiel mit schweren Folgen!

Lesen sie die ganze Medienmitteilung im folgenden PDF. 

Medienmitteilung WHO bestätigt: Der Lärm von Windkraftanlagen macht krank

von Freie Landschaft Schweiz

Die Weltgesundheitsorganisation WHO gibt eine konkrete Empfehlung ab. Windkraftanlagen sollen tagsüber nicht mehr Lärm als 45 dB verursachen. Die WHO empfiehlt der Politik, geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch Windkraftanlagen in der Bevölkerung zu ergreifen, „weil Lärm von Windenergieanlagen oberhalb dieses Wertes mit schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.“

Die WHO hat ihre Leitlinien für Umgebungslärm für die europäische Region publiziert. Der Lärm von Windkraftanlagen wird von der WHO neuerdings gleich behandelt wie Strassen-, Eisenbahn-, Flug- und Freizeitlärm.

Die WHO stellt die klare Forderung: Die Lärmimmissionen durch Windkraftanlagen sind tagsüber auf unter 45 dB zu begrenzen. Lärm oberhalb dieses Wertes sei gesundheitsschädlich. In der Schweiz sind die meisten Windkraftanlagen in der Landwirtschaftszone geplant, in welchen für Anwohner der Grenzwert gemäss der Schweizerischen Lärmschutzverordnung LSV bei 60 dB tags-über liegt. Folglich dürfen die Windkraftanlagen in der Schweiz doppelt so laut (10 dB) sein wie die WHO empfiehlt. Die LSV stammt aus dem Jahr 1986 und ist veraltet.

Da es sich bei Windkraftanlagen um Industrieanlagen handelt, die in ruhige Nichtindustriezonen hinein wirken, sind die aktuellen Regelungen der LSV bei Windkraftanlagen ungenügend und können eine übermässige Lärmbelastung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anwohner nicht verhindern.

Die WHO hält fest, dass eine Lücke in der wissenschaftlichen Forschung in diesem Bereich besteht. Besonders würden Untersuchungen fehlen, welche die Auswirkungen von Windturbinen-Lärm auf die Anwohner in der Nacht beurteilen. Folglich dürfte der Grenzwert in der Nacht noch deutlich tiefer als 45 dB liegen. Dies hat bedeutend grössere Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Anwohner zur Folge.

Die Untersuchungen, welche die WHO anführt, gehen immer vom Bevölkerungsdurchschnitt aus (P90 = 90% der Bevölkerung). Die 10% der Bevölkerung, welche besonders sensibel sind und bei gleicher Lärmexponierung übermäßige gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden können, finden bei der WHO-Empfehlung keine Berücksichtigung und sind folglich noch stärker vom Lärm betroffen.

Freie Landschaft Schweiz fordert die Politik auf, die Bevölkerung vor geplanten Windkraftanlagen zu schützen und die LSV umgehend anzupassen. Bis zu einer Anpassung der LSV sind vorsorgliche Massnahmen wie ein Verzicht auf Erleichterungen bei den Planungswerten dringend umzusetzen.

Kontakt:
Elias Meier, Präsident
032 652 61 61
elias.meier@freie-landschaft.ch

Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region – Zusammenfassung (2018)