von Gernot Kramper, stern.de (09.11.2021)
Krank durch Windkraft – das ist unter Experten umstritten. In Frankreich muss ein Windpark nun ein Paar entschädigen. Sie behaupten, ihre gesundheitlichen Probleme seien auf den Betrieb der Rotoren zurückzuführen.
Der Ausbau der Windenergie soll die Ablösung fossiler Brennstoffe ermöglichen. Doch beliebt sind die über 200 Meter hohen Anlagen nicht, bekannt ist die Klage, dass die Industriebauten die Landschaft verschandeln. Immer wieder kommt es auch zu Beschwerden wegen der tieffrequenten Geräusche, die von den Windmühlen ausgehen. In Frankreich hat das Ehepaar Christel und Luc Fockaert gegen die Betreiber eines Windparks geklagt, weil die Anlage die Gesundheit der beiden beeinträchtigt habe. Ein Gericht in Toulouse hat den beiden nun eine Entschädigung von 110.000 Euro zugesprochen.
Wie eine Waschmaschine
Das Ehepaar brachte vor, dass sie zwei Jahren unter Gesundheitsproblemen wie Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Herzrhythmusstörungen, Depressionen, Schwindel, Tinnitus und Übelkeit gelitten hatten. Ursache sollen sechs Windkraftanlagen sein, die nur 700 Meter von ihrem Haus entfernt arbeiten. Die Turbinen stehen seit 2008, doch die Gesundheitsprobleme sollen erst fünf Jahre später begonnen haben. Damals wurde ein Waldstück gerodet, das die Emissionen zuvor gedämmt hatte.
Die Fockaerts vergleichen den Lärm, mit einer sich „ständig drehenden Waschmaschine“ und waren auch von den weißen „Blinklichter“ der Turbinen irritiert. „Wir haben es nicht sofort verstanden, aber nach und nach wurde uns klar, dass das Problem von den Turbinen ausgeht“, so Christel Fockaert. „Die Turbinen blinken alle zwei Sekunden … wir haben Außenlampen aufgestellt, um die Wirkung dieser Blitze auszugleichen.“
Umstrittenes Syndrom
2015 gaben sie auf und zogen weg, ihre gesundheitlichen Probleme seien darauf verschwunden. In der Wissenschaft ist das „Turbinensyndrom“ zumindest umstritten. In Frankreich verfasste die Nationalakademie für Medizin 2017 allerdings einen Bericht über die Gesundheitsbelastung durch Windkraftanlagen an Land. Darin werden eine Reihe „unterschiedlicher Symptome im Zusammenhang mit der Belästigung von Windkraftanlagen“ festgestellt, darunter Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Tinnitus und Herz-Kreislauf-Beschwerden.
Mehrere Faktoren sollen demnach zu den Beschwerden beitragen. Darunter sind die stroboskopischen Lichteffekte der Rotation und das Blinken der Beleuchtung. Der zweite Faktor sind die tiefen Frequenzen und der Ultraschall, der von der Anlage ausgeht. Ein dritter Faktor ist psychologischer, also individueller Natur. Die Probleme mit den Windparks können zu Gefühlen von Ärger, Stress, und Machtlosigkeit führen mit allen resultierenden psychosomatischen Folgen, so die Akademie. Der Bericht streitet die negativen Auswirkungen also nicht ab, sondern sieht sie in einem komplexen Wirkungsverhältnis bei dem die lokalen Faktoren, aber auch die psychische Konstitution der Anwohner eine Rolle spielen.
Kein Musterfall
Die Klage der Fockaerts wurde zunächst abgewiesen, aber ihre Berufung hatte nun Erfolg. Der Richter der ersten Instanz hatte Sachverständigenberichte nicht berücksichtigt und sich selbst ein Bild bei einem kurzen Ortstermin gemacht.
Alice Terrasse, die Anwältin des Paares, sagte im französischen Fernsehen: „Das ist ein ungewöhnlicher Fall, und soweit ich weiß, gibt es keinen Präzedenzfall.“ Die Anwältin warnte aber auch: „Vorsicht, der Prozess lässt sich nicht einfach kopieren. Dieser Park erzeugt in seiner Konfiguration eine abnorme Belästigung. Jeder Fall ist spezifisch und muss untersucht werden.“
Die Betreiber wurden wegen einer groben Nachbarschaftsstörung verurteilt. Im Rahmen des Nachbarschaftsrechts wird es sich für sie ungünstig ausgewirkt haben, dass sie ein Gespräch mit den Betroffenen verweigert haben und sich nicht um eine einvernehmliche Regelung etwa durch Anpassung der Drehzahl oder der Lichteffekte bemüht haben. Beleuchtung und Drehgeschwindigkeit der Turbinen sollen mittlerweile geändert worden sein.
Originalartikel auf: stern.de
Quelle: Le Monde, Le Dauphine; France 3